top of page
Meine Konditionen
Für erbrachte Leistungen erlaube ich mir ein Honorar von 39 Euro pro Stunde zu berechnen, welches pro angefangener Viertelstunde abgerechnet wird.
Wochenenden und Feiertage werden gesondert berechnet.
Das Erstgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.
Ab Pflegegrad 2 können auch Gelder für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Dazu berate ich Sie gerne.
Der Aufwand kann steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie:
Pflege und hauswirschaftliche Tätigkeiten sowie Rechts- und Steuerberatung liegen nicht in meinem Wirkungsbereich.
bottom of page
